Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die von der Landesinitiative Vorarlberg >>bewegt erbracht werden.

Zustimmungserklärung

Mit der Anmeldung oder der Buchung stimmen Sie zu, dass der gegenständliche Vertragsabschluss unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (und sofern zusätzlich vorhanden) weiterer produktbezogener Allgemeiner Geschäftsbedingungen erfolgt. Bei allenfalls abweichenden Bestimmungen gilt die in der jeweiligen produktbezogenen Bestimmung enthaltene Regel vorrangig.

Schriftformerfordernis

Änderungen  und Zusätze zu diesem Vertrag  haben nur Rechtswirksamkeit, wenn sie schriftlich festgehalten  und von der/dem dazu ermächtigten Vertreterin der Landesinitiative Vorarlberg >>bewegt unterzeichnet worden ist. Dies gilt auch für ein Abgehen von der Schriftform. Konkludentes Abgehen ist nicht zu vermuten.

Salvatorische Klausel

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

Anmeldungen

Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Die Buchung/Anmeldung zu einem Leistungsangebot der Landesinitiative Vorarlberg >>bewegt ist verbindlich. Der Vertrag kommt durch die ausdrückliche Annahme durch die Landesinitiative Vorarlberg >>bewegt zustande.

Anmeldebestätigung/Rechnung

Eine Anmeldung wird nach Erhalt unter Berücksichtigung freier Plätze fix gebucht. Nach der Anmeldung wird von der Landesinitiative Vorarlberg >>bewegt auf dem Postweg oder per E-Mail eine Anmeldebestätigung versendet. Die Rechnung inkl. Erlagschein ergeht nach Veranstaltungsbeginn an die bei der Anmeldung angegebene Rechnungsadresse.

Teilnehmerinnenanzahl

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt, da die Teilnehmerinnenanzahl bei einzelnen Veranstaltungen zur Erreichung des optimalen Lernerfolges begrenzt ist.

Teilnahmebestätigung

Teilnahmebestätigungen über den Besuch einer Veranstaltung bzw einer Ausbildung werden kostenlos ausgestellt, wenn mindestens 75 % der betreffenden Veranstaltung bzw. einer Ausbildung besucht wurde.

Gesundheitserklärung

Mit der Anmeldung wird erklärt, dass die/der Teilnehmerin für die Zeit der Ausbildung bzw. der Veranstaltung medizinisch und körperlich fit und in der Lage ist, an der gewählten Ausbildung oder Veranstaltung teilnehmen zu können. Zudem wird erklärt, dass die/der Teilnehmerin während der kompletten Ausbildung/Veranstaltung so gesund ist, damit sie weder zu einer Gefahr für sich selbst noch für die Gesundheit und Sicherheit anderer wird. Über sämtliche relevante Änderungen am Gesundheitszustand ist die Landesinitiative Vorarlberg >>bewegt umgehend zu verständigen. Sofern Einschränkungen angegeben werden, ist ein ärztliches Attest vorzulegen, indem festgelegt ist, in welchem Umfang die/der Teilnehmerin trotz Einschränkungen teilnehmen kann.  

Storno-Bedingungen

Stornierungen können nur schriftlich entgegengenommen werden. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktritts- bzw. Stornoerklärung ist das Einlangen bei der Landesinitiative Vorarlberg >>bewegt (Datum des Eingangsstempels bzw. Maileingangs).

Sollte die/der Teilnehmerin am Veranstaltungsbesuch verhindert sein, kann eine Stornierung bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei erfolgen.
Bei Stornierungen, die später als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn einlangen, muss eine Stornogebühr von 50 % verrechnet werden. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests sind keine Stornogebühren fällig.

Eine Abmeldung am Veranstaltungstag, eine Stornierung nach Veranstaltungsbeginn oder das Nichterscheinen begründet keinen Anspruch auf einen Verzicht auf den unverminderten Teilnehmerinnenbeitrag. Die Stornogebühr entfällt, wenn durch die/den Teilnehmerin eine/einen der Zielgruppe entsprechenden Ersatzteilnehmerin benannt wird, die/der die Veranstaltung oder die Ausbildung besucht und den Teilnehmerinnenbeitrag leistet. Die/der ursprüngliche Teilnehmerin bleibt jedoch für die Kurskosten haftbar.

Die Nichtinanspruchnahme einzelner Einheiten führt zu keiner Reduktion des Gesamtrechnungsbetrages.

Veranstaltungsabsage

Muss eine Veranstaltung aus organisatorischen Gründen (z. B. Krankheit der/vom Trainerin, zu geringe Teilnehmerzahl, höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Ereignisse) abgesagt werden, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung bzw. der Ausbildung und es erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Teilnehmerinnenbeiträgen. Ein Ersatz für darüber hinausgehende Aufwendungen jeder Art (z. B. Fahrtkosten, Verdienstentgang, Reise- und/oder Übernachtungskosten etc.) ist ausgeschlossen.

Änderungen im Programm

Unsere Veranstaltungen und Ausbildungen werden langfristig geplant, daher kann es zu Änderungen im Programm, der Veranstaltungstermine oder einer Änderung bei der/dem Trainerin kommen, die wir uns vorbehalten. Wir teilen solche Abweichungen nach Möglichkeit sofort mit, damit Teilnehmerinnen ihre Anmeldung ggf. ändern können. Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit der/des Trainerin oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung bzw. der Ausbildung. Ebenso hängt das Zustandekommen einer Veranstaltung bzw. einer Ausbildung von einer Mindestteilnehmerinnenzahl ab. Ersatz für entstandene Aufwendungen oder sonstige Ansprüche sind daraus nicht abzuleiten. Wir übernehmen keine Gewähr bei Druck- bzw. Schreibfehlern in unseren Publikationen und Internetseiten.

Skripte und Arbeitsunterlagen

Für viele Veranstaltungen und Ausbildungen stehen den Teilnehmerinnen Skripten oder Lernunterlagen zur Verfügung, die, sofern nicht anders bekanntgegeben, grundsätzlich im Teilnehmerinnenbeitrag inkludiert sind und zu Veranstaltungsbeginn ausgegeben werden. Ein gesonderter Kauf von Lernmaterial ist nicht möglich. Die von der Landesinitiative Vorarlberg >>bewegt  zur Verfügung gestellten Unterlagen und die Software dürfen nicht vervielfältigt, verbreitet, feilgehalten, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht oder in Verkehr gebracht werden.

Recht am eigenen Bild

Die Teilnehmerinnen räumen der Landesinitiative Vorarlberg >>bewegt das Recht ein, Bild-, Ton- und Filmaufnahmen, die im Rahmen einer Ausbildungsveranstaltung oder >>bewegten Aktion erstellt werden, für Kommunikationsmaßnahmen zu verwenden. Nähere Informationen zum Datenschutz einschließlich dem Recht auf das eigene Bild.

Datenschutz

Alle persönlichen Angaben unserer Teilnehmerinnen werden vertraulich behandelt.

Mit der Anmeldung bzw. mit der Übermittlung der Daten willigen die Teilnehmerinnen ein, dass personenbezogene Daten (Vor- und Nachname, Titel, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse, Telefonnummern, E-Mail Adressen) die elektronisch, telefonisch, mündlich, per Fax oder schriftlich übermittelt werden, gespeichert und für die Übermittlung von Informationen von der Landesinitiative Vorarlberg >>bewegt  verwendet werden dürfen.
Weitere datenschutzrechtliche Informationen.

Haftungsausschluss

Für ihre persönlichen Gegenstände inkl. der bereitgestellten Lernunterlagen wird seitens der Landesinitiative Vorarlberg >>bewegt, auch im Falle des Diebstahls, keine Haftung übernommen.

Aus der Anwendung der bei der Landesinitiative Vorarlberg >>bewegt erworbenen Kenntnisse sowie für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität von zur Verfügung gestellten Skripten, Beiträgen oder Foliensätzen können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber der Landesinitiative Vorarlberg >>bewegt  geltend gemacht werden. Die Landesinitiative Vorarlberg >>bewegt übernimmt keine Gewähr bei Druck- bzw. Schreibfehlern in seinen Publikationen und Internetseiten.

Hinweise im Sinne der Gleichbehandlung

Wir bemühen uns Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel geschlechtsneutral bzw. für beide Geschlechter zu formulieren. Sollte uns dies nicht immer gelingen, stehen selbstverständlich alle Veranstaltungen – wenn nicht anders angegeben – gleichermaßen beiden Geschlechtern offen.

Schlussbestimmungen

Als Gerichtstand gilt das örtlich und sachlich zuständiges Gericht in Bregenz. Es ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

Gültig ab 25.05.2018